Betreff
Sanierungsgebiet SG 01 "Heidenau-Stadtzentrum"
Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen und Gewährung von Verfahrensnachlässen in 2015
Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen und Gewährung von Verfahrensnachlässen in 2015
Vorlage
058/2015
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages wie folgt zu gewähren:
- bis 31.12.2015: Reduzierung
des Ausgleichsbetrages um 10%
Als Stichtag für die Gewährung der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt nach vorherigem Abschluss einer Ablösevereinbarung der fristgerechte Zahlungseingang von Seiten des Eigentümers bei der Stadt Heidenau.