Betreff
Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ (SSP) – Programmgebiet Heidenau „Wohngebiet Mügeln“:
Förderung der umfassenden Sanierung des Gemeindezentrums Christuskirche, Rathausstraße 6
Vorlage
040/2015
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel die Förderung des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im Rahmen des Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ (SSP) in Höhe von 1.033.148,54 € in den Haushaltsjahren 2015 und 2016.

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau stimmt gemäß der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom 20.08.2009 Abschnitt A Nummer 5.2.2 Satz 1 c) der teilweisen Übernahme des für die Komplementierung der Finanzhilfen des Bundes und des Landes bereitzustellenden kommunalen Eigenanteils durch die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde zu; die Stadt Heidenau selbst trägt letztlich einen Eigenanteil an der Investition in Höhe von insgesamt 150.000,00 € unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel.

 

3.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beauftragt den Bürgermeister, mit der Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde entsprechende Vereinbarungen im Sinne der Pkt. 1 und 2 unter Beachtung fördertechnischer Vorgaben abzuschließen.