Förderung der umfassenden Sanierung des Gemeindezentrums Christuskirche, Rathausstraße 6
1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden
Haushaltsmittel die Förderung des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in
Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im
Rahmen des Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“
(SSP) in Höhe von 1.033.148,54 € in den Haushaltsjahren 2015 und 2016.
2. Der Stadtrat der Stadt Heidenau stimmt
gemäß der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom
20.08.2009 Abschnitt A Nummer 5.2.2 Satz 1 c) der teilweisen Übernahme des für
die Komplementierung der Finanzhilfen des Bundes und des Landes
bereitzustellenden kommunalen Eigenanteils durch die Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde zu; die Stadt Heidenau selbst trägt
letztlich einen Eigenanteil an der Investition in Höhe von insgesamt 150.000,00
€ unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel.
3. Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beauftragt den Bürgermeister, mit der Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde
entsprechende Vereinbarungen im Sinne der Pkt. 1 und 2 unter Beachtung
fördertechnischer Vorgaben abzuschließen.