Betreff
Umbau des Mehrfamilienhauses Kurt-Fehrmann-Straße 2-16 durch Teilrückbau, Aufzugsanbau, Balkonanbau und Neubau von Carports
Stellungnahme der Gemeinde
Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
136/2014
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf
Baugenehmigung nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Umbau eines Mehrfamilienhauses durch
Teilrückbau, Aufzugsanbau, Balkonanbau und Carportneubau;
Kurt-Fehrmann-Straße 2-16, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 534/10;
Gemarkung Mügeln;
das Einvernehmen der Gemeinde nach
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.