Betreff
Umbau des Mehrfamilienhauses Kurt-Fehrmann-Straße 2-16 durch Teilrückbau, Aufzugsanbau, Balkonanbau und Neubau von Carports
Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
136/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Umbau eines Mehrfamilienhauses durch Teilrückbau, Aufzugsanbau, Balkonanbau und Carportneubau;

Kurt-Fehrmann-Straße 2-16, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 534/10;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.