Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Anbau von Balkonen an Wohngebäuden;

Pestalozzistraße Hs.-Nr. 9/11/13, 15/17 und 19/21 in 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 463s, 463x, 602;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.