Betreff
Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes
- Stellungnahme der Gemeinde
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
071/2013
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau eines Produktions- und
Verwaltungsgebäudes;
Fa. FAE Elektrotechnik GmbH & Co. KG;
Mühlenstraße 47, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 444/2, 444/3, 444/6;
Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.