Betreff
Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
071/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Neubau eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes;

Fa. FAE Elektrotechnik GmbH & Co. KG;

Mühlenstraße 47, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 444/2, 444/3, 444/6;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.