Der Stadtrat beschließt, den Anträgen nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

zum Ausbau eines Gewerbestandorts

(Antrag bzgl. der Erweiterung einer Kranhalle, des Anbaus eines Sozialgebäudes, der Errichtung eines Heizhauses und der Errichtung von Garagen einschließlich Abweichungsantrag bzgl. einer Garagengrenzbebauung sowie Teilbaugenehmigungsantrag bzgl. Erd- und Tiefbauarbeiten; Antrag bzgl. der Errichtung einer Werbeanlage)

 

der HID – Holzindustrie Dresden GmbH;

Dresdner Straße 88, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 284/8, 284/21;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.