Betreff
Neubau von zwei Doppelwohnhäusern
- Erneute Stellungnahme der Gemeinde
- Erneute Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
069/2012
Art
Beschlussvorlage
1. Der Bauausschuss beschließt, den Beschluss 056/2012 vom 10.05.2012 (Neubau von zwei Doppelwohnhäusern – Stellungnahme der Gemeinde) aufzuheben.
2. Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau von zwei Doppelwohnhäusern;
Waldstraße 55a-d, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 300/12, 300/17;
Gemarkung Heidenau
einschließlich
der Nachreichungen durch das Landratsamt mit Posteingang vom 22.05.2012 das Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69