Betreff
Neubau von zwei Doppelwohnhäusern
- Erneute Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
069/2012
Art
Beschlussvorlage

 

1.  Der Bauausschuss beschließt, den Beschluss 056/2012 vom 10.05.2012 (Neubau von zwei Doppelwohnhäusern – Stellungnahme der Gemeinde) aufzuheben.

 

2.  Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Doppelwohnhäusern;

Waldstraße 55a-d, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 300/12, 300/17;

Gemarkung Heidenau

 

einschließlich der Nachreichungen durch das Landratsamt mit Posteingang vom 22.05.2012 das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.