Der Stadtrat beschließt die als Anlage 054/2012-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für das Jahr 2013 und ff. Jahre als

Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß  § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in

Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

Der Stadtrat nimmt die in Anlage 054/2012-2 dargestellte Erläuterung zur Bedarfsplanung zur Kenntnis.