Betreff
Wahl des Bürgermeisters 2012
- Bestimmung des Endes der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl
- Bestimmung des Endes der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl
Vorlage
043/2012
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt
Heidenau beschließt, das Ende der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur
etwaigen Neuwahl nach § 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V.m.
§ 41 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) auf Mittwoch, den 10. Oktober 2012 –
18:00 Uhr festzusetzen.