Betreff
Wahl des Bürgermeisters 2012
- Bestimmung des Endes der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl
Vorlage
043/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, das Ende der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl nach § 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V.m. § 41 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) auf Mittwoch, den 10. Oktober 2012 – 18:00 Uhr festzusetzen.