- Stellungnahme der Gemeinde
1. Der
Stadtrat beschließt, dem 5. Nachtrag zur Baugenehmigung nach § 68 Sächsische
Bauordnung (SächsBO) mit Bezug auf die im Rahmen der bauordnungsrechtlichen
Anhörung eingereichten Unterlagen zum
Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum
Stadtmitte;
Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30,
534/31;
Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch
(BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.
2. Der
Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans M 10/1 „Einkaufszentrum Stadtmitte“ nach § 31 Abs. 2 BauGB mit
Bezug auf die im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Anhörung eingereichten
Unterlagen zum
Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum
Stadtmitte;
Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30,
534/31;
Gemarkung Mügeln
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Verbindung mit
§ 67 Abs. 2 SächsBO zu erteilen.