Betreff
"Einkaufszentrum Stadtmitte": Wegfall von Schallschutzwänden
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
011/2012
Art
Beschlussvorlage

1.  Der Stadtrat beschließt, dem 5. Nachtrag zur Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) mit Bezug auf die im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Anhörung eingereichten Unterlagen zum

 

Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum Stadtmitte;

Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30, 534/31;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 

2.  Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans M 10/1 „Einkaufszentrum Stadtmitte“ nach § 31 Abs. 2 BauGB mit Bezug auf die im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Anhörung eingereichten Unterlagen zum

 

Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum Stadtmitte;

Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30, 534/31;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 67 Abs. 2 SächsBO zu erteilen.