- Stellungnahme der Gemeinde
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau von drei Einfamilienhäusern;
Flurstück Nr. 61/2;
Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
1. Aufgrund der Lage in Überschwemmungsgebieten ist die Hochwasserverträglichkeit der geplanten Bebauung gemäß § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 100a Sächsisches Wassergesetz nachzuweisen.
2. Aufgrund der gegenwärtig nur punktförmigen Anbindung des privaten Bauflurstücks an das öffentliche Verkehrsflurstück inklusive der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen ist zur Sicherung der Erschließung eine entsprechende tatsächliche bzw. rechtliche Flächenneuordnung zu gewährleisten.