Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Vorlage
097/2011/1
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt, folgende Änderungen am Gesellschafts­vertrag der WVH Wohnungs­bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH vorzu­nehmen:

 

·         Der Abs. 3  des § 7 (Pflichten der Geschäftsführer) wird wie folgt gefasst:
3. Die Geschäftsführung hat
- in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebs­gesetzes für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn einen Wirtschafts­plan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
- den Wirtschaftsplan und dessen Bestandteile nach Beratung im Aufsichtsrat sowie wesent­liche Abweichungen hiervon der Gesellschafterin unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

 

·         Der § 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) wird um die folgenden lit. n) und o) ergänzt:
n) die Bestätigung des von der Geschäftsführung aufzustellenden Wirtschaftsplans i. S. d. § 7 Abs. 3 sowie der mittel- und langfristigen Planung des Unternehmens
und deren Tochterunternehmen,
o) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung zur Verwendung des Ergebnisses.

 

·         Der § 15 (Gewinnverteilung) wird ersatzlos gestrichen.