Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung
beschließt, folgende Änderungen am Gesellschaftsvertrag der WVH Wohnungsbau-
und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH vorzunehmen:
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Der Abs. 3 des § 7 (Pflichten der Geschäftsführer) wird
wie folgt gefasst:
3. Die Geschäftsführung hat
- in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes
für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn einen
Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige
Finanzplanung zugrunde zu legen.
- den Wirtschaftsplan und dessen
Bestandteile nach Beratung im Aufsichtsrat sowie wesentliche Abweichungen
hiervon der Gesellschafterin unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
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Der § 13
(Aufgaben der Gesellschafterversammlung) wird um die folgenden lit. n) und o)
ergänzt:
n) die Bestätigung des von der Geschäftsführung aufzustellenden
Wirtschaftsplans i. S. d. § 7 Abs. 3 sowie der mittel- und
langfristigen Planung des Unternehmens
und deren Tochterunternehmen,
o) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung zur
Verwendung des Ergebnisses.
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Der § 15
(Gewinnverteilung) wird ersatzlos gestrichen.