- Stellungnahme der Gemeinde
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau von zwei Einfamilienhäusern sowie einem Wohn- und Geschäftshaus;
Rosa-Luxemburg-Straße 48, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 300/9;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
1. Aufgrund der nahegelegenen Gewerbeflächen ist die immissionsseitige Unbedenklichkeit der geplanten Wohnnutzung nachzuweisen.
2. Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung emissionsseitig nicht beschränkt werden.
3. Das Einvernehmen bezieht sich ausschließlich auf die Zulässigkeit einer Realisierung der Gesamtplanung; sollen nur Teilbereiche der Planung umgesetzt werden, entfällt dieses.