Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Lärmaktionsplans gemäß der Anlagen 128/2010-1 bis 128/2010-18 als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Heidenau und beauftragt den Bürgermeister mit der angemessenen Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Entwurf des Lärmaktionsplans.