Betreff
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Betriebsgebäuden an der Gabelsbergerstraße
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
075/2010
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Betriebsgebäuden an der Gabelsbergerstraße;

Gabelsbergerstraße 4, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 243/3;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.