1. Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, für die in der Anlage 033/2009-01
enthaltenen und nach Prioritäten geordneten Investitionsmaßnahmen der
Förderbereiche Bildungsinfrastruktur und Allgem. Infrastruktur (jeweils lfd.
Nr. 1) Förderanträge nach den Bestimmungen des Konjunkturpaketes II beim
Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zu stellen.
2. Der
Stadtrat beauftragt den Bürgermeister zur Antragstellung für die in der Anlage 033/2009-01
aufgelisteten Reservemaßnahmen der Prioritätenliste (Bildungsinfrastruktur lfd.
Nr. 2 u. Allgemeine Infrastruktur Lfd. Nr. 2 – 8), falls eine der unter Nr. 1
genannten Maßnahmen aus sachlichen Gründen nicht förderfähig ist.
3. Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die mit der Beantragung zur Förderung
verbundenen aufzubringenden Eigenmittel über eine überplanmäßige Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage zu decken.
4. Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, den Finanzplan und das
Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 unter Berücksichtigung der
unter Nr. 1. genannten Maßnahmen entsprechend
der Anlagen 033/2009-02: Finanzplan u. 033/2009-03: Investitionsprogramm fortzuschreiben.