Betreff
Konjunkturpaket II: Projekte der Stadt Heidenau
Vorlage
033/2009
Art
Beschlussvorlage

 

1.  Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, für die in der Anlage 033/2009-01 enthaltenen und nach Prioritäten geordneten Investitionsmaßnahmen der Förderbereiche Bildungsinfrastruktur und Allgem. Infrastruktur (jeweils lfd. Nr. 1) Förderanträge nach den Bestimmungen des Konjunkturpaketes II beim Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zu stellen.

 

2.  Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister zur Antragstellung für die in der Anlage 033/2009-01 aufgelisteten Reservemaßnahmen der Prioritätenliste (Bildungsinfrastruktur lfd. Nr. 2 u. Allgemeine Infrastruktur Lfd. Nr. 2 – 8), falls eine der unter Nr. 1 genannten Maßnahmen aus sachlichen Gründen nicht förderfähig ist.  

 

3. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die mit der Beantragung zur Förderung verbundenen aufzubringenden Eigenmittel über eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

4. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 unter Berücksichtigung der unter Nr. 1.  genannten Maßnahmen entsprechend der Anlagen 033/2009-02: Finanzplan u. 033/2009-03: Investitionsprogramm fortzuschreiben.