- Satzungsbeschluss
1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" einschließlich des Vorhaben- und des Erschließungsplans als Teile des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch [BauGB] (s. Anlage 004/2009-1, Anlage 004/2009-2 u. Anlage 004/2009-3) als Satzung.
2. Der Stadtrat bestätigt den Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB als Teil des Grundstückskaufs- und Städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Heidenau und der Florana Grundstücksverwaltungs- und Immobilienverwertungs KG vom 27.08.2009 (s. Anlage 004/2009-4).
3. Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" beigefügte Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB (s. Anlage 004/2009-5).
4. Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.