Betreff
Neubau von zwei Doppelhäusern zur Wohnnutzung
- Stellungnahme der Gemeinde
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
094/2008
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau von zwei Doppelhäusern zur Wohnnutzung;
Waldstraße 55, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 300/11, 300/12;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
1.
2. Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung emissionsseitig nicht beschränkt werden.