Betreff
Neubau von zwei Doppelhäusern zur Wohnnutzung
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
094/2008
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Doppelhäusern zur Wohnnutzung;

Waldstraße 55, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 300/11, 300/12;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.  Aufgrund der nahegelegenen Gewerbeflächen ist die immissionsseitige Unbedenklichkeit der geplanten Wohnnutzung nachzuweisen.

 

2.  Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung emissionsseitig nicht beschränkt werden.