Betreff
Einwendungen zur Nachtragssatzung 2008 gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Vorlage
034/2008
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der  SächsGemO zur Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 eingegangen sind.