Betreff
Widmung öffentlicher Einrichtungen der Stadt Heidenau
Vorlage
001/2008
Aktenzeichen
I/32
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Heidenau eine allgemeine Widmungsbeschränkung in der Form, diese Einrichtungen nicht für Veranstaltungen von politischen Parteien und Wählervereinigungen sowie ihnen nahestehender Organisationen – insbesondere nicht für parteiorganisatorische oder parteiinterne Veranstaltungen - bereitzustellen, es sei denn, die Veranstaltung selbst hat überparteilichen Charakter. Die Widmungsbeschränkung gilt dabei ausdrücklich auch für diejenigen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Heidenau, die von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden.