Betreff
Wahl des Bürgermeisters 2008
- Bestimmung des Endes der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl
- Bestimmung des Endes der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl
Vorlage
159/2007
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt
Heidenau beschließt, das Ende der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur
etwaigen Neuwahl nach § 48 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 41 Abs. 2 KomWG auf
Mittwoch, den 11.06.2008 – 18:00 Uhr festzusetzen.