Betreff
Einführung eines Neuen Kommunalen Rechnungswesens Sachsen (NKRS)
- Kommunale Doppik
Vorlage
039/2007
Aktenzeichen
10.00
Art
Informationsvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau nimmt die folgende Information zur Einführung eines Neuen Kommunalen Rechnungswesen Sachsen (NKRS) in der Stadt Heidenau zur Kenntnis:

 

 

Mit Schreiben v. 20.10.2005 ist der Stadtrat in Grundzügen über die Einführung eines Neuen kommunalen Rechnungswesens Sachsen (NKRS) informiert worden; dieses beinhaltet ein an die Privatwirtschaft angelehntes kaufmännisches Rechnungswesen, die kommunale Doppik (Doppelte Buchführung in Konten).

 

In der ersten landesweiten Auftaktveranstaltung am 12.09.2005 ist die Verabschiedung der  gesetzlichen Grundlagen für das Jahr 2007 angekündigt worden.

Nunmehr liegen die ersten Entwürfe der gesetzlichen Grundlagen (SächsGemO, KomHVO  u. a.) vor; mit einer Verabschiedung ist nunmehr in der 2. Jahreshälfte 2007 zu rechnen, so dass die Regelungen ab 01.01.2008 in Kraft treten können.

 

Die vorliegenden Entwürfe sehen einen Umstieg der sächsischen Kommunen ab 01.01.2008 vor; dieser soll verpflichtend für alle Gemeinden des Freistaates Sachsen am 01.01.2013 abgeschlossen sein.

 

Die Einführung der Doppik bedeutet einen grundlegenden Wechsel der Haushaltssystematik. Mit dem NKRS wird es möglich sein, ein vollständiges Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Stadt Heidenau darzustellen.

 

Zur Einführung des NKRS bei der Stadt Heidenau sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten durchzuführen.

Allgemein wird für die Einführung des NKRS bei einer Kommune ein Zeitraum von 3 Jahren als notwendig und angemessen angesehen, um alle Daten zu erfassen und die notwendigen Umstellungsarbeiten abzuschließen.

 

Vor diesem Hintergrund, dass mit der Einführung zahlreiche Umstellungsmaßnahmen einzuleiten sind, ist bereits im Oktober 2005 die erste ämterübergreifende Projektgruppe "Vermögenserfassung in der Stadt Heidenau" gebildet worden.

 

Mit der weiteren Konkretisierung des NKRS im vergangenen Jahr ist für die Verwaltung die Notwendigkeit deutlich geworden, bereits frühzeitig die weiteren Schritte zur Umstellung in die Wege zu leiten.

 

Durch das Finanzverwaltungsamt ist ein Arbeitsplan mit der Zielstellung aufgestellt worden, die Umstellung auf das NKRS zum 01.01.2010 abzuschließen.

 

Zur Bewältigung des Umstieges auf das NKRS sind verwaltungsintern neben der bereits genannten Projektgruppe "Vermögenserfassung" eine Lenkungsgruppe und weitere vier Teilprojektgruppen gebildet worden.

 

Aufgabe der Lenkungsgruppe ist es, die Arbeit der einzelnen Teilprojektgruppen zu koordinieren und aufeinender abzustimmen; den Teilprojektgruppen sind einzelne Vorbereitungsarbeiten zur abschließenden Erledigung übertragen worden,

 

Im Einzelnen sind folgende Projektgruppen gebildet worden:

 

·         Lenkungsgruppe

·         Teilprojektgruppe 1: Vermögenserfassung u. –bewertung

·         Teilprojektgruppe 2. Produkte, Budgetierung u. KLR (Kosten- u. Leistungsrechnung)

·         Teilprojektgruppe 3: Organisation d. Rechnungswesens

·         Teilprojektgruppe 4: Eröffnungsbilanz und Überleitung von kameral in doppisch

·         Teilprojektgruppe 5: Marketing u. Mitarbeiterqualifizierung

 

 

Die Aufgaben der einzelnen Projektgruppen sind in der Anlage 039/2006-01 aufgezeigt; der Zeitrahmen der Aufgabenerledigung ist in der Anlage 039/2006-02 dargestellt.

 

Eine parallele Bearbeitung der einzelnen Aufgaben durch die einzelnen Teilprojektgruppen ist nicht immer möglich, da die Ergebnisse einzelner Teilprojektgruppen aufeinander aufbauen.

 

Die Lenkungsgruppe und die Teilprojektgruppen haben im März 2007 ihre Arbeit aufgenommen.

 

Im Wesentlichen sollen die Vorbereitungsarbeiten mit eigenen Kräften erledigt werden. Das ist bei der Vermögenserfassung und - bewertung nicht immer leistbar. So werden z. B. für die Straßenzustandserfassung und -bewertung Fremdleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Des weiteren wird in der Vorbereitungsphase ein Wirtschaftsberatungsunternehmen bei bestimmten Aufgaben hinzugezogen werden müssen, um Sicherheit in die Unterlagen vor allem in die Eröffnungsbilanz zu bringen, welche vom Sächsischen Rechnungshof geprüft wird. 

 

Die Umstellung auf das NKRS ist neben dem personellen Arbeitsaufwand mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. Neben den finanziellen Aufwendungen für den Einsatz spezieller Software und  die Umstellung der verwendeten Software sind aktuell rd. 15.000 € für die Inanspruchnahme von Fortbildungs- u. Schulungsmaßnahmen bis zum Abschluss der Umstellung vorgesehen.

Die Kosten für das Wirtschaftsberatungsunternehmen können derzeitig noch nicht beziffert werden. Zuschüsse vom Land zur Bewältigung dieser Umstellung auf das NKRS wird es nicht geben.

 

Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen für den oben dargestellten Umstieg von der Kameralistik zum NKRS ist eine weitere Beteiligung des Stadtrates vorgesehen.