Betreff
Antrag der Fraktion der PDS
- Übernahme der Abrisskosten von Garagen durch die Stadt Heidenau
Vorlage
129/2006
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat von Heidenau beschließt, in Abweichung von § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), die Eigentümer der Garagen auf städtischem Grund und Boden, bei erforderlich werdenden Abrissen, von der Pflicht der hälftigen Übernahme der Abrisskosten freizustellen.