Betreff
Einwendungen zur Haushaltssatzung 2006 mit Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Vorlage
132/2005
Art
Informationsvorlage

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2006 eingegangen sind.