Betreff
Wirtschaftliche Unternehmen der Stadt Heidenau hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der WVH Wohnungs- bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an die Vorschriften der SächsGemO § 96 Absatz 2
Vorlage
118/2004/V
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in der neu gefassten Form vom 01.03.1999, geändert mit Beschluss des Stadtrates Nr. 207/2001 vom 29.11.2001 und Nr. 110/2002 vom 29.08.2002 an das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.03.2003 und insbesondere dem § 96 Abs. 2 SächsGemO gemäß Anlage 1 anzupassen.