Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ in der Fassung vom 31.08.2023 als Ganzes abzuwägen.


Herr Opitz informierte zum Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Stadtrat Zimmermann fragte an, wie lange ein mögliches Normenkontrollverfahren dauern könnte. Frau Franz erklärte, dass dies 3 bis 4 Jahre in Anspruch nehmen könnte.