Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Errichtung von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 29 Wohnungen, einer gemeinsamen unterirdischen Mittelgarage mit 27 Stellplätzen sowie 2 Stellplätzen im Freien in der

 

Schillerstr. 23 / Martin-Luther-Str. 6, 01809 Heidenau;

Flurstück 413/3; Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

§ 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0