Beschluss:

Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Löbau (StRPA) über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 04.05.2018 und des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 (Anlage IPO-011/2022-01) sowie die Stellungnahme des Zweckverbandes vom 28.10.2022 (Anlage IPO-011/2022-02) zur Kenntnis.

 

 


Herr Opitz sprach zur Informationsvorlage.

 

Herr Verbandsrat Klingner kritisierte, dass der Prüfbericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Löbau nur zur Kenntnis genommen werden soll. Er teilte mit, dass er mit dem RPA Kontakt hatte und sich zu bestimmten Sachverhalten abgestimmt hat.
Insbesondere beschäftigte er sich mit der Direktvergabe von Dienstleistung an die SEP mit einem Wert von über 820.000 €. Er informierte sich, ob es künftig rechtskonforme Ausschreibungen geben wird.

 

Ab 17:09 Uhr war Herr Verbandsrat Dr. Gischke anwesend.


Herr Opitz zitierte aus der Antwort an das Rechnungsprüfungsamt. Er erklärte, dass das Verfahren für 2024 vorbereitet wird. Außerdem teilte er die unterschiedlichen Rechtsauffassungen des Zweckverbandes und des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes mit. Künftig werde man die aufgestellten Grundsätze beachten.

 

Nachfolgend erkundigte sich Herr Verbandsrat Dr. Gilbert zu Kosten des Grunderwerbs.

 

Herr Verbandrat Klingner ging nochmals auf die Ausschreibung der Leistungsvergabe ein. Für ihn hat die Vergabe bereits für 2023 zu erfolgen. Herr Opitz begründete die Verschiebung auf 2024 mit dem komplexen Vergabeverfahren. Herr Verbandsrat Klingner wies darauf hin, dass die Möglichkeit einer Feststellungsklage besteht.

 

Herr Verbandsrat Ludwig äußerte, dass es als nicht erwiesen gilt, dass es mit einer Ausschreibung zu Kosteneinsparung gekommen wäre. Formalen Verfehlungen stimmte Herr Verbandsrat Ludwig zu.

 

Herr Flörke wies die Vorwürfe mit einer Erarbeitung durch eine Rechtsanwaltskanzlei zurück und wies darauf hin, dass private Unternehmen vermutlich nicht kostengünstiger als die SEP sind.