Sitzung: 24.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 102/2022
Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt,
1. dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung
(SächsBO) zum
Neubau zweier Mehrfamilienhäuser – Haus A und B, die über eine Tiefgarage miteinander verbunden sind,
Rudolf-Breitscheid-Str. 44-54, 01809 Heidenau,
Flurstück 162/21 Gemarkung Gommern
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zu erteilen,
2.
dem Antrag auf Befreiung von der
Festsetzung des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ Nr. 10.3
(Grundrissausrichtung) nach § 31 Absatz 2 BauGB, aufgrund der nachgewiesenen
Sicherung der schutzbedürftigen Räume im Mehrfamilienhaus vor zu hohen
Geräuschimmissionen mittels Schallschutzverglasung i. V. m. einer technisch
kontrollierten Wohnraumlüftung zu zustimmen,
3. dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2
SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der Festsetzung 5.1 (Zulässigkeit von
Tiefgaragen) des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund
einer geringen Flächenüberschreitung der Zu- und Ausfahrt zu zustimmen, sowie
4. dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2
SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der zeichnerischen Festsetzung „Flächen
für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung: Gas“ des Bebauungsplanes G 22/1
„Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund des geringeren Flächenbedarfs der
Versorgungsanlage zu zustimmen.
Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage. Auch Herr Koch von der WVH erläuterte das Bauvorhaben.
Ab 20:08 Uhr war Herr Stadtrat Hesse abwesend (15).
Herr Stadtrat Borchers und Herr Stadtrat König erkundigten sich zur Wohnraumbelüftung.
Um 20:11 Uhr nahm Herr Stadtrat Hesse wieder am Sitzungstisch Platz.
Nach einer Änderung der Ein- und Ausfahrtsregelung zur Tiefgarage erkundigte sich Herr Stadtrat Schürer.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |