Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,

 

1.    dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau zweier Mehrfamilienhäuser – Haus A und B, die über eine Tiefgarage miteinander verbunden sind,

Rudolf-Breitscheid-Str. 44-54, 01809 Heidenau, 

Flurstück 162/21 Gemarkung Gommern

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und                 § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zu erteilen,

 

2.    dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ Nr. 10.3 (Grundrissausrichtung) nach § 31 Absatz 2 BauGB, aufgrund der nachgewiesenen Sicherung der schutzbedürftigen Räume im Mehrfamilienhaus vor zu hohen Geräuschimmissionen mittels Schallschutzverglasung i. V. m. einer technisch kontrollierten Wohnraumlüftung zu zustimmen,

 

3.    dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2 SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der Festsetzung 5.1 (Zulässigkeit von Tiefgaragen) des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund einer geringen Flächenüberschreitung der Zu- und Ausfahrt zu zustimmen, sowie

 

4.    dem Antrag auf sonstige Abweichungen nach § 67 Abs. 2 SächsBO zur geringfügigen Abweichung von der zeichnerischen Festsetzung „Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung: Gas“ des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“, aufgrund des geringeren Flächenbedarfs der Versorgungsanlage zu zustimmen.

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage. Auch Herr Koch von der WVH erläuterte das Bauvorhaben.

 

Ab 20:08 Uhr war Herr Stadtrat Hesse abwesend (15).

Herr Stadtrat Borchers und Herr Stadtrat König erkundigten sich zur Wohnraumbelüftung.

 

Um 20:11 Uhr nahm Herr Stadtrat Hesse wieder am Sitzungstisch Platz.

 

Nach einer Änderung der Ein- und Ausfahrtsregelung zur Tiefgarage erkundigte sich Herr Stadtrat Schürer.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0