Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Einfamilienhauses;

Lugturmstr. 47a, 01809 Heidenau; 

Flurstück 387/7; Gemarkung Gommern;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie                                 § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 


Frau Franz und gab Informationen zum Vorhaben sowie zu Gesprächen mit dem Landratsamt Pirna bezgl. des Antrages.

 

Herr Stadtrat Zimmermann gab den Hinweis darauf hinzuwirken, die lange Zufahrt nicht voll zu betonieren sondern mit Kies oder versickerbarem Boden zu versehen, um zu verhindern, dass abfließendes Regenwasser zur Hochwassergefahr wird.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers erkundigte sich, ob es geklärt sei ob es sich um Innen- oder Außenbereich handele und nicht doch in 3. Reihe gebaut werden könne.

 

Herr Opitz gab an, dass sich auch nach Gesprächen mit dem Landratsamt dort keine

3. Reihe entwickeln kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

9

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0