Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses;

Hauptstraße 48, 01809 Heidenau;

Flurstück 283, Gemarkung Heidenau;

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen. 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage und deren Ergänzung.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers appellierte an Alle, dieser Wohnbebauung nicht zuzustimmen.  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0