Betreff
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
086/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses;

Hauptstraße 48, 01809 Heidenau;

Flurstück 283, Gemarkung Heidenau;

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.