Betreff
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
086/2021
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses;
Hauptstraße 48, 01809 Heidenau;
Flurstück 283, Gemarkung
Heidenau;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.