Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.1  Bestellung Geschäftsführer der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH (WVH)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH bestellt Herrn Tilo Koch mit Wirkung zum 01.07.2021 als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.

 

1.2  Bestellung Geschäftsführer der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH (DLG)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, in der Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH, die - soweit geboten - unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.2.1    Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH bestellt Herrn Tilo Koch mit Wirkung zum 01.07.2021 als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.

 

1.2.2    Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH bevollmächtigt unwiderruflich den Aufsichtsrat der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH einen Anstellungsvertrag zwischen der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH und Herrn Tilo Koch für die Dauer von maximal 5 Jahren für seine Tätigkeit als Geschäftsführer zu schließen.

Die Konditionen des Anstellungsvertrages sind vorab im Personalausschuss des Aufsichtsrates abzustimmen.

 

1.3  Bestellung Geschäftsführer der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft 
       mbH (HPB)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesell­schaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, in der Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH, die - soweit geboten - unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH bestellt Herrn Tilo Koch mit Wirkung zum 01.07.2021 als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.

 

 

 


Herr Opitz informierte zum Beschlussvorschlag.

 

Im Anschluss stellte sich Herr Koch den anwesenden Mitgliedern und Gästen vor.

 

Herr Stadtrat Wolf fragte nach, wie Herr Koch das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ fortführen will. Herr Koch erklärte, dass weiterhin sozialer Wohnungsbau (voran-)getrieben wird.

 

Zur Beendigung der jetzigen Tätigkeit von Herrn Koch erkundigte sich Herr Stadtrat Zimmermann.   Herr Koch teilte mit,  dass er nach einem zustimmenden Beschluss seinen Arbeitgeber informieren wird und diese Tätigkeit zum 30.06.2021 beenden wird.

 

Herr Stadtrat Bläsner fragte Herrn Koch, wie und wo er die Stadtentwicklung in den nächsten 5 Jahren sieht. Herr Koch teilte mit, dass der Bedarf an großen Wohnungen gedeckt werden soll und wünschte sich eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den anderen Wohnungsgesellschaften.     


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

2