Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 1

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Heidenau vorzunehmen, wonach zur Erleichterung der Aufnahme der Niederschrift die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse auf einen Tonträger aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind bis zur Bestätigung/Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat aufzubewahren, dürfen unberechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Bestätigung/Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat alsbald zu löschen, soweit sie nicht für anhängige und zum Zeitpunkt der beabsichtigten Löschung bekannte kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren relevant sind.“


 

 

Beginnend nahm die antragstellende Fraktion Bezug auf den Antrag. Herr Stadtrat Wolf erklärte das Ansinnen. Außerdem sollen keine zusätzlichen Kosten verursacht werden jedoch soll es für den Schriftführer die Möglichkeit des Nachhörens geben. Herr Stadtrat Wolf nannte Beispiele bei den eine Aufzeichnung hilfreich gewesen wäre. Herr Stadtrat Wolf erklärte sich einverstanden dem Vorschlag der Verwaltung aus der Beschlussvorlage zur Änderung der Aufbewahrungszeit in der Antragsformulierung zu ändern:

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Heidenau vorzunehmen, wonach zur Erleichterung der Aufnahme der Niederschrift die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse auf einen Tonträger aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind bis zur Bestätigung/Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat aufzubewahren, dürfen unberechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Bestätigung/Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat alsbald zu löschen, soweit sie nicht für anhängige und zum Zeitpunkt der beabsichtigten Löschung bekannte kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren relevant sind.“

 

Nachfolgend erläuterte Herr Opitz die Ablehnung der Verwaltung und verwies nochmal auf die bestehende Möglichkeit der wörtlichen Aufnahme im Protokoll nach Ankündigung.

 

Ab 19:20 Uhr war Herr Stadtrat Kirsten anwesend. (20)

 

Herr Stadtrat König gab an, dass er bei einem Wortprotokoll nicht für die Übereinstimmung unterschreiben könnte, ohne es nochmal gehört zu haben.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers nannte Beispielstädte für Tonbandaufzeichnungen.

 

Der Stadtrat ist ein Verwaltungsorgan und kein Parlament gab Herr Opitz zu bedenken – außerdem muss die Tonbandaufnahme nach der Bestätigung vernichtet werden.

 

Herr Stadtrat Hesse gab zu bedenken, dass die Tonbandaufzeichnung lediglich zur Niederschriftserstellung dienen und nicht zum Nachhören für Stadträte gedacht ist, auch bei geänderten Antragstext.

 

Herr Stadtrat Wolf wies nochmal darauf hin, dass es kein Wortprotokoll geben soll.

 

Anschließend verlas Herr Opitz den geänderten Antrag und stellte diesen zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

11

Enthaltungen

1