Sitzung: 24.09.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 083/2020
Der Stadtrat der
Stadt Heidenau beschließt, eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates
der Stadt Heidenau vorzunehmen, wonach zur Erleichterung der Aufnahme der
Niederschrift die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse auf einen
Tonträger aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind bis zur
Bestätigung/Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat aufzubewahren,
dürfen unberechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach
Bestätigung/Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat alsbald zu
löschen, soweit sie nicht für anhängige und zum Zeitpunkt der beabsichtigten
Löschung bekannte kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren relevant sind.“
Beginnend nahm die
antragstellende Fraktion Bezug auf den Antrag. Herr Stadtrat Wolf erklärte das
Ansinnen. Außerdem sollen keine zusätzlichen Kosten verursacht werden jedoch
soll es für den Schriftführer die Möglichkeit des Nachhörens geben. Herr Stadtrat
Wolf nannte Beispiele bei den eine Aufzeichnung hilfreich gewesen wäre. Herr
Stadtrat Wolf erklärte sich einverstanden dem Vorschlag der Verwaltung aus der
Beschlussvorlage zur Änderung der Aufbewahrungszeit in der Antragsformulierung
zu ändern:
Der Stadtrat
der Stadt Heidenau beschließt, eine Änderung der Geschäftsordnung des
Stadtrates der Stadt Heidenau vorzunehmen, wonach zur Erleichterung der
Aufnahme der Niederschrift die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse
auf einen Tonträger aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind bis zur Bestätigung/Genehmigung der
Niederschrift durch den Stadtrat aufzubewahren, dürfen unberechtigten Dritten
nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Bestätigung/Genehmigung der
Niederschrift durch den Stadtrat alsbald zu löschen, soweit sie nicht für
anhängige und zum Zeitpunkt der beabsichtigten Löschung bekannte
kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren relevant sind.“
Nachfolgend
erläuterte Herr Opitz die Ablehnung der Verwaltung und verwies nochmal auf die
bestehende Möglichkeit der wörtlichen Aufnahme im Protokoll nach Ankündigung.
Ab 19:20 Uhr war
Herr Stadtrat Kirsten anwesend. (20)
Herr Stadtrat
König gab an, dass er bei einem Wortprotokoll nicht für die Übereinstimmung
unterschreiben könnte, ohne es nochmal gehört zu haben.
Herr Stadtrat Dr.
Borchers nannte Beispielstädte für Tonbandaufzeichnungen.
Der Stadtrat ist
ein Verwaltungsorgan und kein Parlament gab Herr Opitz zu bedenken – außerdem
muss die Tonbandaufnahme nach der Bestätigung vernichtet werden.
Herr Stadtrat
Hesse gab zu bedenken, dass die Tonbandaufzeichnung lediglich zur
Niederschriftserstellung dienen und nicht zum Nachhören für Stadträte gedacht
ist, auch bei geänderten Antragstext.
Herr Stadtrat Wolf
wies nochmal darauf hin, dass es kein Wortprotokoll geben soll.
Anschließend
verlas Herr Opitz den geänderten Antrag und stellte diesen zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
11 |
Enthaltungen |
1 |