Sitzung: 25.10.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 125/2018
Der Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre über das Plangebiet des Bebauungsplans M 13/1 „Thomas-Mann-Straße“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage 125/2018-1.
Die Veränderungssperre erstreckt sich damit über folgende Flurstücke der Gemarkung Mügeln der Stadt Heidenau:
Flurstück Nr. 358/f, 361, 361a, 361/b, 362/1, 362/2, 362/3, 362/b, 387/1, 387/2, 388/1, 388/2, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 396, 414 (Teilfläche), 415 (Teilfläche).
Der sich daraus ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre in Form eines Lageplans Teil der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |