Betreff
Bebauungsplan M 13/1 "Thomas-Mann-Straße" - Satzung Veränderungssperre
Vorlage
125/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre über das Plangebiet des Bebauungsplans M 13/1 „Thomas-Mann-Straße“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage 125/2018-1.

 

Die Veränderungssperre erstreckt sich damit über folgende Flurstücke der Gemarkung Mügeln der Stadt Heidenau:

 

Flurstück Nr. 358/f, 361, 361a, 361/b, 362/1, 362/2, 362/3, 362/b, 387/1, 387/2, 388/1, 388/2, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 396, 414 (Teilfläche), 415 (Teilfläche).

 

Der sich daraus ergebende räumliche Geltungsbereich ist als Anlage zur Veränderungssperre in Form eines Lageplans Teil der Satzung.