Sitzung: 22.03.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 032/2018
Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung 025/2018 des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan GS 04/1
„Schäferweg", zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre
nach § 14 BauGB zu den dazugehörigen Planbereich, gemäß Anlage 032/2018-1, mit
dem Inhalt zu beschließen, dass
a)
Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden dürfen,
b)
erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-, oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |