Betreff
Bebauungsplan GS 04/1 "Schäferweg" - Veränderungssperre
Vorlage
032/2018
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung 025/2018 des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan GS 04/1
„Schäferweg", zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre
nach § 14 BauGB zu den dazugehörigen Planbereich, gemäß Anlage 032/2018-1, mit
dem Inhalt zu beschließen, dass
a)
Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden dürfen,
b)
erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-, oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.