1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Gründung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ und die Mitgliedschaft der Stadt Heidenau in diesem Zweckverband.

2.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Verbandssatzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ – abweichend von der Beschlussfassung am 30.11.2017 (Beschlussvorlage 129/2017) – in der Fassung vom 17.01.2018 (Anlagen 005/2018-1 bis 3) zu vereinbaren.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionellen Änderungen der vom Stadtrat beschlossenen Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zuzustimmen, wenn diese für die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich sind.

 

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Änderung

der Hauptsatzung vorzulegen, wonach dem Verwaltungsausschuss die Aufgabe

übertragen wird, den Vertretern in der Verbandsversammlung, im Vorfeld der in der

Verbandsversammlung zu fassenden Beschlüsse, Weisungen zu erteilen, wenn

erforderlich.

 

5.    Bis zur Änderung in der Hauptsatzung wird der Verwaltungsausschuss mit der

Aufgabe betraut, den Mitgliedern in der Verbandsversammlung, vor der Fassung

entsprechender Beschlüsse, Weisungen zu erteilen, wenn erforderlich. Der

Ausschuss kann die Entscheidung im Einzelfall dem Stadtrat nach Maßgabe von §

41 Abs. 3 SächsGemO zur Beschlussfassung unterbreiten.

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage und informierte zu dem am 08.02.2018 eingegangenen Antrag der Fraktion DIE LINKE/Grüne zur Änderung der Beschlussvorlage.

 

Der Antrag lautet:

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Änderung

der Hauptsatzung vorzulegen, wonach dem Verwaltungsausschuss die Aufgabe

übertragen wird, den Vertretern in der Verbandsversammlung, im Vorfeld der in der

Verbandsversammlung zu fassenden Beschlüsse, Weisungen zu erteilen, wenn

erforderlich.

 

4. Bis zur Änderung in der Hauptsatzung wird der Verwaltungsausschuss mit der

Aufgabe betraut, den Mitgliedern in der Verbandsversammlung, vor der Fassung

entsprechender Beschlüsse, Weisungen zu erteilen, wenn erforderlich. Der

Ausschuss kann die Entscheidung im Einzelfall dem Stadtrat nach Maßgabe von §

41 Abs. 3 SächsGemO zur Beschlussfassung unterbreiten.

 

Der bisherige Punkt 3 wird als Punkt 5 weitergeführt.

 

 

Nachfolgend äußerte sich Herr Stadtrat Wolf als Antragsteller. Er erklärte u.a., dass diese Änderung in der Stadt Pirna auch beschlossen wurde. Herr Wolf verzichtete jedoch auf die Festlegung eines Datums zur Änderung der Hauptsatzung.

 

Herr Stadtrat König bat Herrn Opitz um kurze Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung.

 

Herr Opitz erläuterte, dass bereits ein Weisungsrecht gegenüber den Vertretern in der Verbandsversammlung gesetzlich geregelt ist. Somit gilt der Antrag als zulässig und könnte das Entscheidungsverfahren beschleunigen, sagte Herr Opitz.

 

Herr Stadtrat Bläsner gab zu Bedenken, dass es kein Automatismus in diesem Verfahren geben sollte. Er hält diese Regelung aufgrund bestehender Regelungen für nicht sinnvoll.

 

Herr Stadtrat König erkundigte sich nach der Bedeutung der Erforderlichkeit. 

 

Das Thema der einheitlichen Stimmenabgabe vertiefte Herr Stadtrat Eckoldt.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers hatte Fragen zur Flurstücksdarstellung – Herr Stadtrat Bräunsdorf merkte jedoch an, dass es derzeit über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE/ Grüne diskutiert wird.

 

Herr Stadtrat Richter merkte an, dass der Antrag die bereits vorhandenen gesetzlichen Vorgaben erneut regelt. Herr König stimmte diesem zu, jedoch kann es durch den Antrag zum Zeitvorteil kommen.

 

Der Antragsteller Herr Wolf  fügte an, dass aufgrund von bereits angekündigten Änderungen der Hauptsatzung auf ein festgesetztes Datum verzichtet wurde.

 

Vor der Abstimmung wurde durch Herrn Opitz der Satz „Der bisherige Punkt 3 wird als Punkt 5 weitergeführt.“ gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis des Änderungsantrages:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

5

 

 

Damit gilt dieser Antrag als mehrheitlich angenommen.

 

Anschließend brachte Herr Stadtrat Dr. Borchers nochmal seine Fragen zur Darstellung der Flurstücke ein. Unter anderem ging er auf unterschiedliche Zahlen von Quadratmetern ein.

 

Abschließend wurde über die geänderte Beschlussfassung abgestimmt. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

2