Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0

1.   Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

Neubau von drei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus;

Heinrich-Zille-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 60/3 z.T., 60/4, 61/2, 61/3 z.T.;

Gemarkung Mügeln;

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

2.  Der Stadtrat beschließt, im geschilderten Zusammenhang die Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB lt. der jeweiligen Buchstaben a. bis e. der Erläuterung dieser Beschlussvorlage zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0