Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0