Sitzung: 24.09.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 083/2015
Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und
Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz
werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter
Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |