Betreff
Widmung Pflaumenallee
Vorlage
083/2015
Art
Beschlussvorlage
Das Flurstück 316 der Gemarkung Großsedlitz und
Teilflächen auf den Flurstücken 249, 349/1 und 322 der Gemarkung Großsedlitz
werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter
Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.