Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0