Sitzung: 24.09.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 082/2015
Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und
eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß §
6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den
öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |