Betreff
Widmung Apfelallee
Vorlage
082/2015
Art
Beschlussvorlage
Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und
eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß §
6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den
öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.