Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel die Förderung des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im Rahmen des Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ (SSP) in Höhe von 1.033.148,54 € in den Haushaltsjahren 2015 und 2016.

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau stimmt gemäß der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom 20.08.2009 Abschnitt A Nummer 5.2.2 Satz 1 c) der teilweisen Übernahme des für die Komplementierung der Finanzhilfen des Bundes und des Landes bereitzustellenden kommunalen Eigenanteils durch die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde zu; die Stadt Heidenau selbst trägt letztlich einen Eigenanteil an der Investition in Höhe von insgesamt 150.000,00 € unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel.

 

3.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beauftragt den Bürgermeister, mit der Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde entsprechende Vereinbarungen im Sinne der Pkt. 1 und 2 unter Beachtung fördertechnischer Vorgaben abzuschließen.

 


Herr Opitz informierte zur Beschlussvorlage bevor er das Wort an Herrn Lässig und Frau Pfarrerin Guske übergab.

 

Gemeinsamt stellten Herr Lässig und Frau Guske das Projekt der umfassenden Sanierung des Gemeindezentrums Christuskirche vor. Sie sprachen zu nachfolgenden Punkten:

 

- Angaben zum Fördergebiet

- Beispiele für Investitionen

- Lage/ Geschichte

- Verknüpfung der Akteure und Einwohner mit dem Projekt

- bisherige Veranstaltungen/Aktionen

- Baubeschreibung

- Kosten- und Finanzierungsübersicht: Baukosten

- Kosten- und Finanzierungsübersicht: Finanzierung

- bauliche Vorzugsvariante EG/OG

- Ansichten

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0