Sitzung: 30.04.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 002/2015
Der Stadtrat bestätigt die als Anlage 002/2015-1 beigefügte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau mit Bearbeitungsstand Januar 2013 als Grundlage gemäß § 18 Abs. 2 SächsKAG für die Erhebung von Abwasserbeiträgen nach den § 17 ff. SächsKAG. Die Globalberechnung stimmt aus heutiger prognostischer Sicht sowohl bezüglich des höchstzulässigen und des (höchstzulässigen) angemessenen Betriebskapitals als auch bezüglich der Summe der Bemessungseinheiten mit den Planungen der Stadt Heidenau überein und erstreckt sich über einen Prognosezeitraum bis zum 31. Dezember 2020.
Als
höchstzulässiges Betriebskapital wird ein Betrag von 26.631.122 € festgesetzt.
Das
(höchstzulässige) angemessene Betriebskapital wird auf 19.170.223 €
festgesetzt.
Unter
Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.068.786,99 m² ergibt
sich ein (höchstzulässiger) angemessener Beitragssatz von 3,78 € je m²
Nutzungsfläche.
Der
angemessene Beitragssatz ist im § 31 Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau (Abwassersatzung – AbwS) mit 2,95 € je
m² Nutzungsfläche unverändert beizubehalten.
Unter
Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.068.786,99 m² ergibt
sich ein angemessenes Betriebskapital von 14.952.921,62
€, das im § 20 Abs. 2 der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) festzusetzen ist.
Es
wird festgestellt, dass der in der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau (Abwassersatzung – AbwS) festgesetzte
Beitragssatz von 2,95 € je m² Nutzungsfläche auch angemessen im Sinne des § 18
Abs. 2 Satz 2 SächsKAG ist. Der Beitragssatz führt im vom Aufgabenträger
bestimmten Investitionszeitraum (Prognosezeitraum bis 31.12.2020) zu einem
Beitragsaufkommen, das den Finanzbedarf für Investitionen in diesem Zeitraum nicht
wesentlich übersteigt.
Frau Meyer stellte den
Anwesenden die Globalberechnung in Form einer PowerPoint Präsentation dar. Sie
sprach zu den nachfolgenden Punkten:
- Grundlagen der
Globalberechnung
- Gliederung der
Globalberechnung
- Ermittlung des
Betriebskapitals
- Angemessenes
Betriebskapital
- Summe der
Bemessungseinheiten
- Ermittlung des
Beitragssatz (Festsetzung auf 2,95 €/m²)
- Fiktive
Gebührenkalkulation
- Kontrollrechnung
- Fazit
Die Globalberechnung lag
während der Sitzung im Sitzungssaal aus.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |