Betreff
Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau
Vorlage
002/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat bestätigt die als Anlage 002/2015-1 beigefügte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau mit Bearbeitungsstand Januar 2013 als Grundlage gemäß § 18 Abs. 2 SächsKAG für die Erhebung von Abwasserbeiträgen nach den § 17 ff. SächsKAG. Die Globalberechnung stimmt aus heutiger prognostischer Sicht sowohl bezüglich des höchstzulässigen und des (höchstzulässigen) angemessenen Betriebskapitals als auch bezüglich der Summe der Bemessungseinheiten mit den Planungen der Stadt Heidenau überein und erstreckt sich über einen Prognosezeitraum bis zum 31. Dezember 2020.

 

Als höchstzulässiges Betriebskapital wird ein Betrag von 26.631.122 € festgesetzt.

 

Das (höchstzulässige) angemessene Betriebskapital wird auf 19.170.223 € festgesetzt.

 

Unter Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.068.786,99 m² ergibt sich ein (höchstzulässiger) angemessener Beitragssatz von 3,78 € je m² Nutzungsfläche.

 

 

Der angemessene Beitragssatz ist im § 31 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau (Abwassersatzung – AbwS) mit 2,95 € je m² Nutzungsfläche unverändert beizubehalten.

 

Unter Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.068.786,99 m² ergibt sich ein angemessenes Betriebskapital von 14.952.921,62 €, das im § 20 Abs. 2 der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) festzusetzen ist.

 

Es wird festgestellt, dass der in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau (Abwassersatzung – AbwS) festgesetzte Beitragssatz von 2,95 € je m² Nutzungsfläche auch angemessen im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG ist. Der Beitragssatz führt im vom Aufgabenträger bestimmten Investitionszeitraum (Prognosezeitraum bis 31.12.2020) zu einem Beitragsaufkommen, das den Finanzbedarf für Investitionen in diesem Zeitraum nicht wesentlich übersteigt.