Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt das in Anlage 007/2015-1 beigefügte „Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2020“ der Stadt Heidenau einschließlich dessen Anlagen 1 bis 7 gemäß § 51 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 als Arbeits- und Planungsgrundlage für die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung.

 


 

Herr Opitz erklärte die abschließenden Maßnahmen bis Ende 2015, einschließlich der dezentralen Entsorgung in Wölkau.

 

Herr Stadtrat Wolf erkundigte sich nach der Fröbelstraße, die im Abwasserbeseitigungkonzept in eine schlechte Zustandsklasse eingeteilt wurde, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden soll als andere Straßen. Herr Pautzsch erläuterte die Einstufung der Maßnahmen und die Priorität, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers erkundigte sich nach einer Prognose nach 2020.

 

Herr Opitz erklärte die derzeitige Situation in Heidenau. Das Konzept wird weitergeführt und die Kanalsanierung ist im Moment vordergründig.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

     0

Enthaltungen

0