Sitzung: 26.02.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 007/2015
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt das in
Anlage 007/2015-1 beigefügte „Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2020“ der
Stadt Heidenau einschließlich dessen Anlagen 1 bis 7 gemäß § 51 Abs. 1
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 als Arbeits- und
Planungsgrundlage für die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung.
Herr Opitz erklärte die
abschließenden Maßnahmen bis Ende 2015, einschließlich der dezentralen
Entsorgung in Wölkau.
Herr Stadtrat Wolf erkundigte
sich nach der Fröbelstraße, die im Abwasserbeseitigungkonzept in eine schlechte
Zustandsklasse eingeteilt wurde, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erneuert
werden soll als andere Straßen. Herr Pautzsch erläuterte die Einstufung der
Maßnahmen und die Priorität, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden.
Herr Stadtrat Dr. Borchers
erkundigte sich nach einer Prognose nach 2020.
Herr Opitz erklärte die derzeitige
Situation in Heidenau. Das Konzept wird weitergeführt und die Kanalsanierung
ist im Moment vordergründig.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
21 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |