Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Heidenau
Vorlage
007/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt das in Anlage 007/2015-1 beigefügte „Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2020“ der Stadt Heidenau einschließlich dessen Anlagen 1 bis 7 gemäß § 51 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 als Arbeits- und Planungsgrundlage für die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung.